PWS Untersuchungsergebnisse 2014

Julia Kajzar, CVUA KA

 

Nationaler Rückstandskontrollplan

Im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) wurden am CVUA Karlsruhe im Jahr 2014 für Baden Württemberg insgesamt 4.573 Proben von tierischen Lebensmitteln bzw. lebensmittelliefernden Tieren auf pharmakologisch wirksame Stoffe unter Einsatz von chemisch-physikalischen Methoden analysiert. 16% der Proben wurden in Erzeugerbetrieben erhoben und 83% stammten aus Schlachtbetrieben. In Proben von 15 untersuchten Tieren konnten Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe nachgewiesen werden, hiervon wurden lediglich 4 (0,09%) Proben beanstandet, da die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden).

 

Beanstandet wurde: eine Forelle, in deren Muskulatur der verbotene Wirkstoff Chloramphenicol nachgewiesen werden konnte. Die Ursache für diesen Rückstand konnte allerdings nicht geklärt werden. Eine Pute, in deren Muskulatur Nikotin, für das keine Zulassung als Tierarzneimittel besteht, und dessen Metabolit Cotinin festgestellt wurde. Der Halter, der das Tier auch geschlachtet hatte, war ein sehr starker Raucher, worauf dieser Befund vermutlich zurückzuführen war.

 

Ein Mastlamm, in dessen Muskulatur Rückstände des Kortikosteroids Prednisolon oberhalb der zulässigen Höchstmenge bestimmt wurde. Und eine Kuh, in deren Niere Gentamicin, ein Antibiotikum aus der Gruppe der Aminoglykoside, oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen wurde.

 

Weitere Informationen zur bundesweiten Auswertung der Ergebnisse des NRKP finden sich auch im Jahresbericht zum NRKP des BVL unter: http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/05_NRKP/lm_nrkp_node.html

 

Ergänzende Untersuchungen mittels Screeningverfahren aufgrund der nationalen Regelung nach § 10 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) für Schlachttiere

Die deutsche Tier-LMÜV verpflichtet die zuständigen Behörden 2% aller Kälber und 0,5% aller anderen Schlachttiere auf Rückstände zu untersuchen. Dies sind mehr Proben als der NRKP, der auf EU-Vorgaben basiert, für Schlachttiere vorsieht. Die Differenz der Proben zwischen den Vorgaben des NRKP und der Tier-LMÜV wird in der Regel zunächst mittels des sogenannten allgemeinen Hemmstofftest (AHT) untersucht. Der AHT ist ein bakterieller Test, der auf der Wachstumshemmung des Testkeims Bacillus subtilis beruht. Mit dem AHT werden von einem Tier immer Niere und Muskulatur auf das Vorhandensein von Hemmstoffen überprüft. Fällt der AHT positiv aus, wird die Probe mit Hilfe chemisch-physikalischer Methoden weiter analysiert, um die Wirkstoffe, die den Hemmhof verursachen, zu identifizieren und zu quantifizieren. In Baden-Württemberg wurden 2014 insgesamt rund 28.000 Tiere mittels AHT untersucht. 5.815 Tiere wurden davon am CVUA Karlsruhe getestet, die anderen Untersuchungen erfolgten zum Größten Teil in den Laboren einiger Kreisbehörden mit großen Schlachtbetrieben. Ein kleiner Anteil wurde des Weiteren noch an den CVUAs in Stuttgart, Freiburg sowie am STUA Aulendorf untersucht.

 

Werden positive Hemmstoffbefunde festgestellt, werden die Proben zur chemisch-physikalischen Nachuntersuchung an das CVUA Karlsruhe eingesandt. Im Berichtsjahr waren dies Proben von 74 Tieren. Insgesamt konnten in den Proben von 45 Tieren Rückstände identifiziert werden. Bei 29 Tieren überschritten die identifizierten Rückstände die zulässigen Höchstmengen und wurden aus diesem Grund beanstandet.

 

Die im Vergleich zum NRKP relativ hohe Beanstandungsrate ist darauf zurückzuführen, dass ein AHT auch dann durchgeführt wird, wenn bei einem Schlachttier im Rahmen der Fleischuntersuchung Anzeichen einer Erkrankung festgestellt und nach amtlicher Beschlagnahme weitergehenden Untersuchungen durchgeführt werden.

Tabelle 1 enthält eine Aufstellung der positiven Rückstandsbefunde aller mittels AHT untersuchten Proben.

Tabelle 1: Hemmstoffproben von Schlachttieren mit Rückstandsbefunden

 

Lebensmittelüberwachung

Neben den Proben nach dem NRKP und § 10 Tier-LMÜV werden in Baden-Württemberg auch Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Handel (amtliche Proben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) stichprobenartig auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe überprüft. Im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüberwachung wurden im Jahr 2014 insgesamt 881 Proben am CVUA Karlsruhe untersucht. Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe konnten in 19 Proben nachgewiesen werden.

 

9 dieser Proben (1,0%) wurden beanstandet, da die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden (siehe Tabelle 2).

Tabelle 2: Proben aus dem Lebensmittelhandel mit Beanstandungen


 

Weitere Informationen:

 

 

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 26.05.2015